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Welche Fachpersonen können psychische Erkrankungen bei Schüler*innen diagnostizieren und behandeln?

Hier erhalten Sie Informationen zu Fachpersonen, bei denen psychisch belastete und erkrankte Schüler*innen Hilfe erhalten.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein*e Schüler*in depressiv sein könnte, ist es wichtig, dass Sie an geeignete Fachpersonen verweisen. Denn um eine Depression bei Kindern und Jugendlichen zu diagnostizieren und in der Folge zu behandeln, braucht es besondere Qualifikationen.

Hier erfahren Sie, an wen sich Betroffene wenden können und wer ihnen hilft.

Krisen und Konflikte sind bei vielen Kindern und Jugendlichen Teil einer normalen Entwicklung. Gerade in der Pubertät können solche Krisen und Konflikte auch mit Rückzug, Gereiztheit oder Lustlosigkeit einhergehen, die sich auch auf den schulischen Alltag auswirken. Doch was ist noch „normal“ und wann liegt eine Depression vor? Diese Unterscheidung können Fachpersonen mit spezieller Qualifikation treffen und eine Depression bei Kindern und Jugendlichen entsprechend diagnostizieren und behandeln.

Wenn Sie vermuten, dass eine Depression bei Ihrem Schüler oder Ihrer Schülerin vorliegt, besprechen Sie Ihre Beobachtungen in einem ersten Schritt mit anderen Lehrkräften und ebenso mit der zuständigen Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen. Dies kann als Basis für weitere Handlungsschritte dienen. Die zuständigen Schulpsycholog*innen vor Ort können eine Depression nicht diagnostizieren oder behandeln, sie können aber eine vorläufige Einschätzung treffen, ob Betroffene eine Fachperson konsultieren sollten. Zudem können sie eine erste vertraute Anlaufstelle und somit Entlastung und Unterstützung für betroffene Schüler*innen darstellen.

Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung und Erklärung zu den Berufsgruppen, die sich mit der Diagnostik und Behandlung einer Depression bei Kindern und Jugendlichen gut auskennen. Eine erste Anlaufstelle können Ärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderärzt*in) oder Allgemeinmedizin (Hausärzt*in) darstellen. Diese können Schüler*innen an die untenstehenden Fachpersonen weiterverweisen.

  1. Fachärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie: Wer diese Bezeichnung trägt, hat Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchlaufen. Daher die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt.

  2. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in: Dies sind Fachpersonen, welche nach ihrem Studium (z.B. Psychologie oder Pädagogik) eine mehrjährige Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in absolviert haben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.

  3. Psychologische*r Psychotherapeut*in mit Zusatzqualifikation für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Dies sind Psycholog*innen, die nach dem Studium eine mehrjährige Ausbildung als Psychotherapeut*in für Erwachsene gemacht haben. Außerdem haben sie im Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie eine Zusatzqualifikation erworben. Sie haben eine staatliche Zulassung, den Beruf auszuüben.

Andere Berufsgruppen wie Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben zwar auch nach dem Medizinstudium eine Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (oder im Bereich psychosomatische Medizin und Psychotherapie) durchlaufen, sie sind aber nicht auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Daher ist es ratsam, sich an die oben genannten Berufsgruppen zu halten.

Auf unserer Hilfeseite listen wir auch eine Auswahl vertrauenswürdiger Anlaufstellen auf, bei denen Schüler*innen oder auch deren Eltern professionelle Hilfe finden. Außerdem finden Sie dort konkrete Tipps zur Therapeut*innensuche, die bei Bedarf weitergegeben werden können.