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Psychisch belastete Schüler*innen unterstützen

Wie Sie als Lehrkraft psychisch belastete Schüler*innen unterstützen können.

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in der Schule. Die Schule kann auch zu einem Belastungsfaktor für Schüler*innen werden und Stress verursachen: Leistungs- und Notendruck, viele Prüfungen, Konflikte mit Gleichaltrigen. Das kann vor allem für Schüler*innen, die unter einer Depression leiden, sehr belastend sein.

Zudem wirken sich die Symptome der Depression auch einschränkend auf den Schulbesuch aus: Antriebsmangel, Stimmungsschwankungen, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme können dazu führen, dass Schüler*innen Schwierigkeiten haben, morgens aufzustehen und in die Schule zu gehen. Andere Auswirkungen können sein, dass Schüler*innen Probleme haben, im Unterricht konzentriert mitzumachen, die Hausaufgaben zu erledigen und es ihnen schwerfällt, sich auf Prüfungen vorzubereiten.

Gleichzeitig bietet der regelmäßige Schulbesuch auch Struktur und trägt zu einem geregelten Tagesablauf bei. Zudem ermöglicht er den betroffenen Schüler*innen, Kontakt zu Freund*innen in der Klasse und zu den Lehrkräften zu halten.

Rolle der Lehrkräfte

Ihnen als Lehrkraft kommt eine wichtige Rolle zu, da Sie eine*n von einer Depression betroffene*n Schüler*in unterstützen können.

Wenn Sie als Lehrkraft Schüler*innen in der Klasse haben, die psychisch belastet wirken oder psychisch erkrankt sind, dann unterstützen Sie diese schon viel, wenn Sie aufmerksam gegenüber der Stimmung Ihrer Schüler*innen sind. Damit vermitteln Sie ihnen, „gesehen“ zu werden.

Signalisieren Sie, dass Sie als Lehrkraft Interesse an dem*der Schüler*in haben. Zeigen Sie sich offen für Gespräche, etwa im Zusammenhang mit schulischen Problemen. Sprechen Sie Mut zu, dass sie für die schulischen Angelegenheiten gemeinsam Lösungen finden wollen. Es ist auch in Ordnung, wenn mal etwas nicht klappt. Achten Sie dabei jedoch darauf, die Privatsphäre der Schüler*innen vor der Klasse zu wahren: Sprechen Sie Schüler*innen nicht vor der Klasse oder Mitschüler*innen auf die Thematik an, sondern suchen Sie ein ruhiges Gespräch zu zweit. Weitere Informationen und Tipps zur Kommunikation mit betroffenen Schüler*innen, z.B. wie Sie eine*n Schüler*in ansprechen können, finden Sie hier.

Stress kann sehr belastend sein und sich negativ auf die psychische Gesundheit von Schüler*innen auswirken. Vor allem Schüler*innen, die an einer Depression leiden, sind häufig weniger belastbar und haben Probleme, mit Stress umzugehen. Für betroffene Schüler*innen ist es hilfreich, wenn Lehrkräfte dies berücksichtigen und sie beim Umgang mit Stress unterstützen. Beispielsweise, indem Sie Schüler*innen signalisieren, dass sie auf Sie zukommen können und Sie sie bei Überforderung und Belastungen unterstützen. 


Auch indem Sie die jeweiligen individuellen Sonderregelungen (s. unten) umsetzen, können Sie den Stress für Schüler*innen reduzieren. Oder, indem Sie individuell mit den Schüler*innen besprechen, was für sie aktuell machbar ist und welche Aufgaben sie ggf. weglassen können. Weitere Infos und Tipps, wie Sie Schüler*innen beim Umgang mit Stress unterstützen können, finden Sie hier.

Aufgrund der depressiven Symptome kann es betroffenen Schüler*innen schwerfallen, am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Um für betroffene Schüler*innen Entlastung zu schaffen, gibt es Sonderregelungen, z.B. individuelle Unterstützung und Nachteilsausgleich. Je nach Bundesland können die genauen Bezeichnungen leicht abweichen. Individuelle Unterstützung im Unterricht wird von der Lehrkraft in Absprache mit den Eltern entschieden (z.B. Übermittlung von Mitschriften, Anpassung der Aufgabenmenge im Unterricht). Weitere Sonderregelungen werden von den Eltern beantragt und werden, je nach Schulart, von der Schulleitung oder den Ministerialbeauftragten entschieden. Ob und wie die Sonderregelungen im individuellen Fall umgesetzt werden, bespricht meist der schulpsychologische Dienst in Absprache mit den Behandelnden und gibt dann Empfehlungen an die Entscheidungsträger. In manchen Bundesländern gibt es auch Klassenkonferenzen.


Bei den Arten und der Umsetzung der Sonderregelungen gibt es länderspezifische Abweichungen. Welche Sonderregelungen in Ihrem Bundesland möglich sind und wie der genaue Ablauf dazu ist, erfragen Sie am besten bei der schulpsychologischen Fachkraft, die für Ihre Schule zuständig ist, oder bei Ihrer Schulleitung.



Achtung: Es kann vorkommen, dass Sie über Sonderregelungen für eine*n bestimmte*n Schüler*in informiert werden, ohne weitere Hintergrundinformation zu erhalten. Das kann sein, wenn Schüler*innen nicht möchten, dass detailliertere Infos an die Lehrkräfte weitergegeben werden. In dem Fall ist der oder die Schulpsycholog*in an die geltende Schweigepflicht gebunden. Falls Sie aber merken, dass Sie sich unsicher sind und Unterstützung bei der Umsetzung oder zum Vorgehen brauchen, scheuen Sie sich nicht, auf den/die  zuständige*n Schulpsycholog*in zuzugehen und allgemein um Rat zu fragen.

Fragen & Antworten

Im Folgenden finden Sie weitere Antworten auf einige Fragen, die Sie sich vielleicht stellen, wenn Sie eine*n Schüler*in haben, der oder die an einer Depression leidet.

Schule kann belastend und stressig sein, sorgt aber auch für Struktur und den Kontakt zu Gleichaltrigen. Um den oder die Schüler*in nicht zu überfordern, ist ein enger Kontakt und Austausch zwischen der Schule, der Familie und den Behandelnden wichtig.
So können gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden, wenn ein*e betroffene Schüler*in mit den aktuellen Anforderungen in der Schule überfordert ist. Hierbei können Sie sich an den oben genannten Unterstützungsmöglichkeiten orientieren und z.B. individuell mit betroffenen Schüler*innen das Lernen auf eine anstehende Prüfung strukturieren.
Sie können auch weitere individuelle Förderungsmöglichkeiten einsetzen, z.B. die Änderung des Sitzplatzes (wenn gewünscht), eine Reduzierung der Aufgabenmenge im Unterricht oder differenzierte Hausaufgaben.


Manchmal kann eine Depression auch so stark ausgeprägt sein, dass ein Schulbesuch kaum mehr möglich ist. Wie in einem solchen Fall vorgegangen werden soll, bespricht in der Regel die Familie zuerst mit den Behandelnden. Danach wird in der Regel die Schule über die Klassenleitung und, im besten Fall, das Fachpersonal (z.B. Schulpsychologie, Schulsozialarbeit) in das Vorgehen eingebunden. Damit eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, ist es wichtig, dass Sie als Lehrkraft selbst einen Blick darauf haben, dass auch die Kommunikation unter den Verantwortlichen innerhalb der Schule und mit den Eltern und Behandelnden funktioniert. Es kann aber auch sein, dass Sie als Lehrkraft direkt eingebunden werden. Behalten Sie dabei im Hinterkopf: Die Empfehlungen der Behandelnden sind dazu da, den oder die Schüler*in bestmöglich bei der Behandlung der Depression zu unterstützen und den Alltag so gut es geht aufrechtzuerhalten.

Sie können sich in Ihrer Schule direkt an das Fachpersonal wenden, z.B. den schulpsychologischen Dienst und Schulsozialarbeiter*innen. Die Verteilung des Fachpersonals ist je nach Bundesland und Schulform unterschiedlich. In manchen Bundesländern gibt es Schulpsycholog*innen, die direkt an einer Schule arbeiten, in anderen Fällen gibt es schulübergreifende, regionale schulpsychologische Beratungsstellen. 


Wichtig: Für jede Schule gibt es eine*n zuständige*n Schulpsycholog*in. Falls Sie noch nicht erfahren haben, wer für Ihre Schule zuständig ist und damit auch Ihre direkte Ansprechperson ist, erfragen Sie dies zum Beispiel bei Ihrer Schulleitung. Neben dem schulpsychologischen Dienst können Sie sich aber auch an die Kolleg*innen der Schulsozialarbeit oder die Beratungslehrkräfte wenden.

Bei einer ambulanten Behandlung nimmt ein*e Schüler*in wöchentliche Therapietermine wahr. Es wird in der Regel versucht, diese Termine außerhalb der Schulzeit stattfinden zu lassen. Ausnahmen sind Diagnostiktermine, die nicht auf Zeiten außerhalb des Unterrichts gelegt werden können, z.B. zur Testung der Aufmerksamkeit. Wenn die Depression stärker ausgeprägt ist, kann es sein, dass ein*e Schüler*in vollstationär über mehrere Wochen in einer Klinik oder teilstationär in einer Tagesklinik behandelt wird. Tagesklinik bedeutet, dass der oder die Schüler*in tagsüber in der Klinik ist und an Therapien teilnimmt, abends und am Wochenende jedoch nach Hause geht.


Damit betroffene Schüler*innen den Anschluss an die Schule nicht verlieren, gibt es sogenannte Klinikschulen. In diesen werden Kinder und Jugendliche alters- und schulartübergreifend in kleineren Klassen zusammen unterrichtet. Dabei ist ein guter Kontakt zwischen Heimatschule, also Ihrer Schule, und der Klinikschule wichtig. Durch den Austausch zwischen den Lehrkräften der Klinikschule und Ihnen und Ihren Kolleg*innen an der Heimatschule kann so gut wie möglich sichergestellt werden, dass der oder die betroffene Schüler*in den Unterrichtsstoff weiter lernt, wenn auch in geringerem Umfang. Dazu wird sich die Klinikschule mit der Heimatschule und Ihnen als zuständiger Lehrkraft in Verbindung setzen und austauschen. 


Vor dem Ende des Klinikaufenthalts wird manchmal ein „Außenschulversuch“ unternommen, der den Übergang zurück in die Heimatschule unterstützen soll. Das heißt, der oder die Schüler*in geht aus der Klinik für ein paar Stunden in die Heimatschule. 


Hierfür ist ebenfalls der enge Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klinikschule und Ihnen in der Heimatschule wichtig.