Stocksy txpcf07634f M Dp300 Large 1278415

In der Schulfamilie über psychische Belastungen sprechen

Was Sie bei der Kommunikation in der Schulfamilie über psychische Belastung und Depressionen von Schüler*innen beachten sollten.

Wenn Sie Schüler*innen kennen, die psychisch belastet oder gar an einer psychischen Erkrankung wie z.B. einer Depression erkrankt sind, stellen Sie sich vermutlich einige Fragen, wie Sie darüber in der Schulfamilie sprechen sollen.

Auf viele der folgenden Aspekte wird bereits in den Texten zur Kommunikation mit Schüler*innen, Eltern und dem Klassenverband eingegangen. Hier haben wir noch einmal zusammenfassend Tipps und Hinweise dargestellt, die in diesem Kontext zur Kommunikation innerhalb der Schulfamilie hilfreich sein können.

Wenn Sie eine psychische Belastung oder Erkrankung bei einem oder einer Ihrer Schüler*innen vermuten oder wenn sich Ihnen ein*e Schüler*in anvertraut hat, kann dies eine zusätzliche Herausforderung in Ihrem beruflichen Alltag darstellen. Dies gilt vermutlich vor allem dann, wenn man beispielsweise als Fachlehrkraft nur eine oder wenige Stunden pro Woche in der Klasse unterrichtet.

Wichtig ist: Für die Kommunikation innerhalb der Schulfamilie gibt es Dienstwege und verantwortliche Fachpersonen. Zögern Sie nicht, sich im Zweifel an Kolleg*innen oder Ihre Schulleitung zu wenden und sich darüber zu informieren.

Wenden Sie sich an das zuständige Fachpersonal

Wenn Sie sich Unterstützung oder beispielsweise einen Rat wünschen, wenden Sie sich an die für Ihre Schule zuständige Fachperson (z.B. Schulpsycholog*in, Schulsozialarbeiter*in). Je nach Bundesland und vorgegebenen Dienstwegen ist es unterschiedlich, ob die Möglichkeit besteht, dass sich z.B. der oder die Schulpsycholog*in auf Hinweis einer Lehrkraft hin direkt mit einem oder einer Schüler*in in Verbindung setzen darf.

Es kann auch sein, dass Sie als Lehrkraft von einer der Fachpersonen, bspw. dem schulpsychologischen Dienst, kontaktiert werden, wenn diese von betroffenen Schüler*innen von der Schweigepflicht entbunden wurden. In solchen Fällen nehmen Schulpsycholog*innen oft Mediatorrollen ein und versuchen, zwischen betroffenen Schüler*innen und Lehrkräften zu vermitteln, bspw. wenn es um individuelle Anpassungen bei Prüfungen und/oder Unterrichtszeiten geht.

Weitergabe von Informationen

Allgemein gilt für Lehrkräfte die sogenannte Amtsverschwiegenheit. Das heißt, dass Sie Informationen, die Sie von Schüler*innen erhalten, in der Regel nicht weitergeben dürfen. Auch mit Blick auf das Vertrauen der betroffenen Schüler*innen raten wir, alle Schritte, die Sie im Zusammenhang mit Informationen über eine psychische Erkrankung von Schüler*innen unternehmen, mit den Betroffenen abzusprechen. Beispielsweise wenn es darum geht, sich mit anderen Kolleg*innen auszutauschen oder Informationen weiterzugeben.

Es ist jedoch immer möglich, dass Sie sich als Lehrkraft an die für Ihre Schule zuständige Fachperson wenden, z.B. den oder die Schulsozialarbeiter*in oder Schulpsycholog*in, und ohne Nennung von persönlichen Daten eines oder einer Schüler*in um Rat fragen. Beispielsweise zur Frage, wie Sie das Thema gut in der Klasse ansprechen können oder wie Sie den oder die Schüler*in unterstützen können.

Das Fachpersonal der Schulpsychologie hat zudem Schweigepflicht. Das heißt, wenn ein*e Schüler*in nicht möchte, dass der oder die Schulpsycholog*in Informationen z.B. an die Fachlehrkräfte weitergibt, darf sie das nicht, es sei denn, es besteht eine Eigen- oder Fremdgefährdung.

Umgang mit Notsituationen

Wenn es sich jedoch um eine Notsituation handelt, weil Sie z.B. das Gefühl haben, dass sich ein*e Schüler*in etwas antun könnte, dann ist der Schutz des oder der Schüler*in wichtiger. Dann greift das Notfallkonzept, das es an Ihrer Schule für solche Fälle geben sollte (weitere Informationen zu Notsituationen finden Sie hier).

Falls Sie dieses noch nicht kennen, fragen Sie bei Ihrer Schulleitung und/oder dem oder der für Sie zuständigen Schulpsycholog*in nach. Sollte ein solches Konzept noch nicht existieren, können Sie den Anstoß geben, dass Ihre Schulleitung zusammen mit den Fachpersonen ein solches entwickelt. Vor allem in solch schwierigen Situationen sind klare Wege und Verantwortlichkeiten wichtig und entlastend. Wenn ein*e Schüler*in Ihre Hilfe und/oder Ihre Unterstützungsvorschläge ablehnt und Sie sich Sorgen um eine*n Schüler*in machen, sollten sich an die zuständige Fachperson an Ihrer Schule wenden.